AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Filiago GmbH & Co. KG

für die Filiago Internet via Satellit-Dienste und Filiago Breitband-Dienste, Stand: Juni 2022

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Filiago GmbH & Co. KG (nachfolgend „Filiago“) geschlossenen Verträge über deren Internet via Satellit-Dienste (hierzu I. und III) und Breitbanddienste per Kabel und per Glasfaser (VDSL und FTTH) (hierzu

II. und III) unabhängig vom verwendeten Fernkommunikationsmittel. Für die Nutzung des Filiago VoIP-Dienstes gelten dagegen besondere Geschäftsbedingungen.

 

I. Regelungen für Internet via Satellit-Dienste

 

§ 2 Internet via Satellit-Dienste

1. Filiago erbringt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten Internet via Satellit-Dienste mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen.

Den Internet via Satellit-Dienst nimmt der Kunde über eine feste Vertragslaufzeit in Anspruch. Der Kunde kann unter verschiedenen Produkten mit unterschiedlichen Übertragungsgeschwindigkeiten beim Datentransfer und unterschiedlichen Gebührenmodellen auswählen. Bei allen Produkten erfolgt der Datentransfer in beide Richtungen (Empfang und Versand) über Satellit. Der zur Nutzung des Dienstes benötigte Hardwarebezug ist verpflichtend.

Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Internet via Satellit-Produkte befinden sich in den Leistungsbeschreibungen unter www.Filiago.de. Filiago behält sich das Recht vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder, wenn Dritte, von denen Filiago zur Erbringung der Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot und die benötigten Hardwarekomponenten zu ändern.

2. Filiago stellt dem Kunden unter www.filiago.de alle zur Nutzung des Dienstes notwendigen Informationen und insbesondere die für den Empfang von Daten über Satellit notwendige Software zur Verfügung. Preisinformationen werden ebenfalls über diese Internetseiten bekannt gegeben.

3. Filiago garantiert dem Kunden eine Anschlussverfügbarkeit des Satelliten von 97,50% pro Jahr. Die Anschlussverfügbarkeit ist die für einen Bewertungszeitraum von zwölf Monaten (Betriebsjahr) ermittelte, tatsächliche Verfügbarkeitszeit des Filiago-Anschlusses in Relation zur Gesamtzahl der theoretisch möglichen Anschlussstunden. Das erste Betriebsjahr beginnt mit der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung, das zweite Betriebsjahr zwölf Monate nach der betriebsfähigen Bereitstellung. Ausfälle des Dienstes, die auf einen kundenseitig gestörten Netzanschluss zurückzuführen sind, werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit des Dienstes nicht berücksichtigt.

4. Dem Kunden wird an den überlassenen Dokumentationen und der Software ein dem Leistungszweck entsprechendes einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Alle sonstigen Rechte verbleiben bei Filiago oder bei dem Inhaber des jeweiligen Rechts. Beim Verkauf von Gegenständen, insbesondere den benötigten Hardwarekomponenten, behält sich Filiago das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

5. Filiago behält sich das Recht vor, bei allen Flatrate Tarifen bei übermäßigem Datenaufkommen des Kunden die verfügbare Bandbreite des einzelnen Nutzers bis zum Ende des Monats stufenweise einzuschränken. Einzelheiten bestimmen sich nach den Regelungen der Fair Use Policy, die Bestandteil der jeweiligen Filiago-Produkte sind und bei den Produktbeschreibungen unter www.filiago.de abgerufen werden können. Eine Nutzungseinschränkung wird insbesondere dann durchgeführt, wenn viele Nutzer den Dienst gleichzeitig in Verwendung haben.

6. Ein Wechsel in einen Tarif mit höherer Datenübertragungsgeschwindigkeit (Upgrade) ist zu jedem neuen Abrechnungsmonat möglich. Die Vertragsänderung ist kostenlos, außer bei einem Wechsel auf einen Businesstarif. Die Kosten des neuen Tarifs richten sich nach den zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Upgrades jeweils gültigen Preisbestimmungen. Die Erklärung des Kunden, dass er ein Upgrade wünsche, kann per Post, E-Mail oder Fax oder des Filiago Kundenportal übermittelt werden. Filiago wird dem Kunden das Upgrade entsprechend bestätigen und ab dem folgenden Abrechnungsmonat die entsprechend höhere Gebühr einziehen. Die Wahl eines Upgrades führt zu einer neuen Mindestvertragslaufzeit entsprechend der Produktbeschreibung unter www.filiago.de. Die neue Mindestvertragslaufzeit beginnt ab dem Monat, in dem das erste Mal die erhöhte Gebühr zu entrichten ist.

7. Ein Wechsel in einen Tarif mit höherer Datenübertragungsgeschwindigkeit zu niedrigeren Kosten ist erst nach dem Ablauf der regulären Vertragslaufzeit möglich. Die Wahl eines neuen Tarifes führt zu einer neuen Mindestvertragslaufzeit entsprechend der Produktbeschreibung unter www.filiago.de. Die neue Mindestvertragslaufzeit beginnt ab dem Monat, in dem das erste Mal die neue Gebühr zu entrichten ist.

 

§ 2a Internet via Satellit-Dienste kombiniert mit Hardwareüberlassung

Bestellt der Kunde einen Internet via Satellit-Dienst, werden dem Kunden von Filiago die in dem Produkt näher beschriebenen Hardwarekomponenten zur Verfügung gestellt. Er kann diese Komponenten entweder kaufen oder für die Dauer des jeweiligen Vertrages mieten. Bei Miete der Hardwarekomponenten gilt folgendes:“.

 

Die Hardwarekomponenten bleiben auch nach Übergabe an den Kunden Eigentum von Filiago. Werden die Hardwarekomponenten gepfändet oder beschlagnahmt, hat der Kunde Filiago unverzüglich davon zu unterrichten. Der Kunde trägt die Kosten, die Filiago durch ein Verfahren zur Aufhebung einer solchen Pfändung oder Beschlagnahme entstehen.

 

Bei einem Mangel der Hardwarekomponenten ist Filiago berechtigt, sofern der Zeitwert des Objekts niedriger ist als die voraussichtlichen Reparaturkosten, dem Kunden vergleichbare Hardwarekomponenten zur Verfügung zu stellen.

 

Die vom Kunden als defekt deklarierte Hardwarekomponente ist unverzüglich an Filiago zurückzusenden. Sollte bei anschließender interner Überprüfung kein Mangel oder Defekt festgestellt werden, wird der Aufwand der Prüfung in Höhe von 49,95 € an den Kunden in Rechnung gestellt.

 

Bei Beendigung des Vertrages durch Kündigung hat der Kunde die Hardwarekomponenten in einwandfreiem Zustand unter Berücksichtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs unverzüglich an Filiago zurückzugeben. Die Kosten des Rücktransports der Hardwarekomponenten an Filiago oder an einen anderen von ihr benannten Dritten gehen zu Lasten des Kunden. Ort der Leistungserbringung ist der Geschäftssitz von Filiago oder der Geschäftssitz des benannten Dritten.

 

Stellt Filiago einen Mangel an den überlassenen Hardwarekomponenten fest, der über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht, kann Filiago die Beseitigung des Mangels auf Kosten des Kunden verlangen. Kommt der Kunde nach einer schriftlichen Festsetzung der Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nach, steht Filiago das Recht zu, auf Kosten des Kunden den Mangel an der Hardware durch Dritte beseitigen zu lassen. Verzögert der Kunde die Herausgabe der Hardwarekomponenten, kann Filiago für die Dauer der Verzögerung eine Entschädigung in Höhe der zeitanteiligen monatlichen Gebühr für den beanspruchten Dienst verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Filiago berechnet bei nicht fristgerechter Rückgabe (innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung) der Hardware (bei Bereitstellung), dem Kunden die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Bereitstellungspreis. Filiago berechnet bei nicht fristgerechter Rückgabe (innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung) der Hardware (Miete), dem Kunden den vollen Verkaufspreis.

 

 

§ 3 Installationsleistung

Bestellt der Kunde die Installation der Satellitenempfangsanlage, umfasst diese Tätigkeit folgende Leistungen: Anfahrt und Abfahrt des Technikers, Installation und funktionale Anschaltung/Anbindung der Sat-Antenne im geeigneten Außenbereich in drei Metern Höhe, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind (z.B. freie Sicht nach Süd-Ost, Halterung). Verlegung des Antennenkabels in den Innenraum des Gebäudes (inkl. einer Wanddurchbohrung). Installation des Modems und Herstellung der Stromversorgung über das mitgelieferte Netzteil. Konfiguration und Personalisierung der Empfangsanlage über den Internetbrowser des Techniker-Notebooks. Verbindungsaufbau in das Internet zur Demonstration der Funktionsfähigkeit.

II. Regelungen für Breitband-Dienste

 

§ 4 Breitband-Dienste

1. Filiago erbringt neben Internet-via-Satellit-Diensten auch Breitband-Dienste per Kabel und per Glasfaser (FTTH oder VDSL) für Internet und Telefonie. Die FTTH Dienste werden unter anderem durch die Marke „Premium-Netz“ (www.premium-netz) repräsentiert.

Den Breitband-Dienst nimmt der Kunde über eine feste Vertragslaufzeit in Anspruch. Der Kunde kann unter verschiedenen Angeboten mit unterschiedlichen Übertragungsgeschwindigkeiten beim Datentransfer und unterschiedlichen Gebührenmodellen auswählen.

Detaillierte Beschreibungen der einzelnen zur Verfügung stehenden Tarifprodukte befinden sich in den Leistungsbeschreibungen unter www.filiago.de, www.satsurf.de oder www.premium-netz.de.

2. Filiago stellt dem Kunden unter www.filiago.de, satsurf.de oder www.premium-netz.de die zur Nutzung des Dienstes notwendigen Informationen zur Verfügung. Preisinformationen werden ebenfalls über diese Internetseiten bekannt gegeben.

3. Filiago garantiert dem Kunden eine Anschlussverfügbarkeit des Breitbanddienstes von 98,50% pro Jahr. Die Anschlussverfügbarkeit ist die für einen Bewertungszeitraum von zwölf Monaten (Betriebsjahr) ermittelte, tatsächliche Verfügbarkeitszeit des Filiago-Anschlusses in Relation zur Gesamtzahl der theoretisch möglichen Anschlussstunden. Das erste Betriebsjahr beginnt mit der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung, das zweite Betriebsjahr zwölf Monate nach der betriebsfähigen Bereitstellung. Ausfälle des Dienstes, die auf einen kundenseitig gestörten Netzanschluss zurückzuführen sind, werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit des Dienstes nicht berücksichtigt.

 

4. Zur Nutzung des Breitband-Dienstes benötigen die Kunden bestimmte Hardwarekomponenten, die jeweils bei den Produkttarifen aufgeführt sind. Filiago stellt einige der benötigten Hardwarekomponenten zur Verfügung; nicht von Filiago zur Verfügung gestellte Hardwarekomponenten können gekauft werden. Die Einzelheiten hierzu werden bei den einzelnen Produkttarifen erläutert.

 

Die von Filiago zur Verfügung gestellten Hardwarekomponenten bleiben auch nach Übergabe an den Kunden Eigentum von Filiago. Werden die Hardwarekomponenten gepfändet oder beschlagnahmt, hat der Kunde Filiago unverzüglich darüber zu unterrichten. Der Kunde trägt die Kosten, die Filiago durch ein Verfahren zur Aufhebung einer solchen Pfändung oder Beschlagnahme entstehen.

 

Bei einem Mangel der Hardwarekomponenten ist Filiago berechtigt, sofern der Zeitwert des Objekts niedriger ist als die voraussichtlichen Reparaturkosten, dem Kunden vergleichbare Hardwarekomponenten zur Verfügung zu stellen.

 

Bei Beendigung des Vertrages durch Kündigung hat der Kunde die Hardwarekomponenten, sofern Sie sich nicht im Eigentum des Kunden befinden, in einwandfreiem Zustand unter Berücksichtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs unverzüglich an Filiago zurückzugeben. Die Kosten des Rücktransports der Hardwarekomponenten an Filiago oder an einen anderen von ihr benannten Dritten gehen zu Lasten des Kunden. Ort der Leistungserbringung ist der Geschäftssitz von Filiago oder der Geschäftssitz des benannten Dritten.

 

Sollte die Rücksendung der Hardware nicht innerhalb der jeweilig festgesetzten Frist – einen Monat nach Vertragsende - erfolgen, behält Filiago sich das Recht vor eine Aufwandspauschale in Höhe von 49,95 € in Rechnung zu stellen.

 

Stellt Filiago einen Mangel an den überlassenen Hardwarekomponenten fest, der über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht, kann Filiago die Beseitigung des Mangels auf Kosten des Kunden verlangen. Kommt der Kunde nach einer schriftlichen Festsetzung der Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nach, steht Filiago das Recht zu, auf Kosten des Kunden den Mangel an der Hardware durch Dritte beseitigen zu lassen. Verzögert der Kunde die Herausgabe der Hardwarekomponenten, kann Filiago für die Dauer der Verzögerung eine Entschädigung in Höhe der zeitanteiligen monatlichen Gebühr für den beanspruchten Dienst verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

 

5. § 2 Nr.5 zum Tarifwechsel gilt entsprechend.

 

III.

Gemeinsame Regelungen

 

§ 4 Bestellvorgang/Vertragsschluss

1. Der Kunde kann seine Bestellung per Telefon, per Fax oder per Post aufgeben. Daneben steht ihm auch eine Online-Bestellung unter www.filiago.de oder www.satsurf.de für spezielle FTTH Ausbaugebiete unter: www.premium-netz.de zur Verfügung.

2. Bei einer Bestellung per Telefon, per Fax oder per Post kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und Filiago durch die Freischaltung des jeweiligen Dienstes durch Filiago zustande, die nach Übermittlung der Zugangsdaten an den Kunden erfolgt. Bei einer Online-Bestellung kommt der Vertrag mit Erhalt der Annahmeerklärung von Filiago per E-Mail zustande.

3. Unabhängig vom verwendeten Fernkommunikationsmittel steht dem Kunden, der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), das gesetzliche, nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht zu:

 

Widerrufsbelehrung

Hinweise zu Ihrem Widerrufsrecht:

Ihr Widerrufsrecht richtet sich nach der Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen, soweit ihre Bestellung eine Dienstleistung (z. B. einen Satellitentarif) zum Gegenstand hat. Ihr Widerrufsrecht richtet sich nach der Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen, soweit Ihre Bestellung die Lieferung einer Sache (z. B. ein Modem) zum Gegenstand hat. Umfasst Ihre Bestellung ein Paket aus Dienstleistungen und Waren, die wirtschaftlich so miteinander verbunden sind, dass ein Bestandteil nicht, oder nur zu anderen Konditionen ohne den anderen Teil bestellt werden kann, (z.B. Satellitenschüssel und Tarif) führt der Widerruf des einen Teils stets zur

Rückabwicklung des ganzen Paketes.

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Filiago GmbH & Co. KG, Birkenring 13, 23795 Bad Segeberg, Tel. +49 40-537 987 6-00, Fax +49 40-537 987 6-00, E-Mail: info@filiago.de oder info@premium-netz,de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf oder die Kündigung dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben (Filiago GmbH & Co. KG, Birkenring 13, 23795 Bad Segeberg). Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Ihr Widerrufsrecht erfasst keine erbrachten Dienstleistungen (Installations- / Datenübertragungsleistungen)

Das bedeutet, dass Sie in diesen Fällen trotz eines Widerrufs für erbrachte Dienstleistungen das vereinbarte Entgelt entrichten müssen.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 4a Rücksendekosten

Der Kunde trägt die etwaigen Kosten der Rückgabe oder Rücksendung der Hardwarekomponenten. Die Rücksendung hat unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde Filiago über die Kündigung dessen Vertrags unterrichtet, an Filiago zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wird. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

§ 5 Allgemeine Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen im Rahmen seiner vertraglichen Vereinbarungen sowie der gesetzlichen Vorgaben nicht missbräuchlich zu nutzen. Er handelt eigenverantwortlich und stellt Filiago von jeglicher Haftung gegenüber Dritten aufgrund einer missbräuchlichen Nutzung frei.

 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Anlage ordnungsgemäß zu installieren, zu warten und bei gravierender Fehlausrichtung der Anlage, die Anlage auf eigene Kosten neu auszurichten.

 

3. Insbesondere hat der Kunde

 

a) keine unbefugten Eingriffe in das Netz von Filiago oder in andere Netze vorzunehmen; keine Einrichtungen oder Anwendungen zu nutzen, die zu Beeinträchtigungen der physikalischen oder logischen Struktur der genutzten Netze führen können;

 

b) es zu unterlassen, unbefugt fremde Daten zu lesen, zu kopieren, zu ändern, zu löschen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten;

 

c) es zu unterlassen, die von Filiago bereit gestellten Leistungen auf eine Art und Weise zu nutzen, die die Rechte Dritter verletzen können;

 

d) es zu unterlassen, illegale Inhalte mit Hilfe der von Filiago in Anspruch genommenen Leistungen zu verbreiten oder die Leistungen zum unaufgeforderten Versand von Nachrichten an Dritte zu Werbezwecken zu nutzen;

 

e) sich über anerkannte Grundsätze der Datensicherheit sowie den Gefahren des Missbrauchs und Verlustes von Daten zu informieren und diese zu befolgen; seine Zugangsdaten geheim zu halten, regelmäßige Datensicherungen und Passwortänderungen vorzunehmen, ihm zugängliche Konfigurations- und Sicherheitseinstellungen regelmäßig zu überprüfen und die von ihm genutzten Systeme auf Auffälligkeiten zu untersuchen

 

§ 6 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Rechnungstellung

1. Filiago stellt dem Kunden die erbrachten Internet-via-Satellit-Dienste, d.h. den analogen oder per ISDN oder per GPRS erfolgten Datenempfang oder –versand gem. § 45h TKG über seinen Teilnehmernetzbetreiber (i. d. R. Deutsche Telekom AG) zu den sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste ergebenden Tarifen in Rechnung. Die Rechnungsstellung durch den Teilnehmernetzbetreiber und die Zahlungen durch den Kunden erfolgen gemäß den zwischen dem Kunden und seinem Teilnehmernetzbetreiber getroffenen Vereinbarungen.

2. Filiago stellt dem Kunden die Breitband-Dienste gegen das in den Produkttarifen aufgeführte Entgelt zur Verfügung.

3. Die Abrechnung erfolgt am Tag der Übermittlung der Zugangsdaten und der Freischaltung der Dienstleistung. Die Abrechnungen erfolgen monatlich. Einheiten des Vormonats werden mit der Rechnung des Folgemonats abgerechnet. Zugangsdaten und Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail übersandt. Erwünscht der Kunde eine postalische Zusendung der Rechnung oder ist eine Zustellung per E-Mail aufgrund von Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich, berechnet Filiago je Postzustellung eine Aufwandspauschale von EUR 4,07.

4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Filiago im Rahmen der Abrechnung gemäß Ziff. 2 und Ziff. 3 den Einzug der fälligen Gebühren über die von ihm angegebene Bankverbindung oder Kreditkarte zu gestatten.

5. Filiago behält sich die sofortige Sperrung des Zugangs bei Zahlungssäumnis vor. Bis zur vollständigen Bezahlung etwaig gekaufter Hardwarekomponenten bliebt die Ware Eigentum der Filiago. Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Erhalt der jeweiligen Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein. Fälligkeit liegt jeweils bis zum dritten Werktag des Abrechnungsmonatsbeginns vor.

Befindet sich der Kunde schuldhaft mit mehr als zwei aufeinanderfolgenden fälligen Monatsrechnungen im Zahlungsverzug, werden die für die verbleibende Laufzeit des jeweiligen Vertrages zu zahlenden festen Monatsraten (Grundentgelte) insgesamt sofort fällig.

 

6. Der Kunde kann nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

 

§ 7 Gewährleistung

1. Filiago erbringt ihre Leistungen nach dem anerkannten und im Verkehr üblichen Stand der Technik. Störungen werden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigt.

 

2. Bei Störungen, die ihre Ursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von Filiago (höhere Gewalt) haben, ist Filiago für die Dauer des Ausfalls/ der Störung entsprechend von ihrer Leistungspflicht und jeglicher Haftung befreit. Als Störungen in diesem Sinne gelten solche, die Filiago nicht zu vertreten hat (z.B. Leistungsausfälle Dritter, insbesondere Leitungs- und Stromausfälle bei Dritten, Arbeitskampfmaßnahmen, auch bei Dritten, zwingende behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Krieg, usw.). Als Störungen in diesem Sinne gelten auch witterungsbedingte Einschränkungen bezüglich der Übertragungsgeschwindigkeit oder der Verfügbarkeit des Datenempfangs bzw. Datenversands über den Satelliten.

 

3. Filiago übernimmt keine Gewähr für ihre Leistungen, soweit Störungen auf

a) eine Verletzung der Pflichten und Obliegenheiten des Kunden (§ 5),

b) die technische Ausstattung oder die Netzinfrastruktur des Kunden,

c) den ungeeigneten, unsachgemäßen, fehlerhaften Anschluss an das Telekommunikationsnetz von Filiago durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind und nicht auf einem Verschulden von Filiago beruhen.

 

§ 8 Datenschutz

1. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Filiago auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO §6) die erforderlichen Daten erhebt, verarbeitet und nutzt. Die Details sind in der Datenschutzerklärung unter www.filiago.de einsehbar.

 

2. Personenbezogene Daten des Kunden werden durch Filiago nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist und der Kunde einwilligt oder nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.

 

3. Erforderlich kann eine Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von bestimmten personenbezogenen Kundendaten insbesondere sein zur

 

a) Bereitstellung, Nutzung und Abrechnung von Leistungen der Filiago;

 

b) Bearbeitung von Störungsmeldungen innerhalb von Supportdienstleistungen oder zum Entdecken und Unterbinden von Leistungserschleichungen (§ 9 Telekommunikations-Datenschutzverordnung).

 

4. Die zur Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden, soweit der Kunde eine längere Speicherung nicht ausdrücklich wünscht, entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gelöscht.

 

5. Nach einer gesetzlich vorgeschriebenen oder einer vom Kunden gewünschten Löschung der für die Abrechnung benötigten Daten erfolgt für die Richtigkeit dieser Daten eine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Kunden. Dies bedeutet, dass nicht mehr Filiago die Richtigkeit der gelöschten Daten beweisen muss, sondern der Kunde die Unrichtigkeit der gelöschten Daten.

 

6. Auf die Beachtung des Datenschutzes durch den Teilnetzbetreiber des Kunden (§ 4 Ziffer 1) hat Filiago keinen Einfluss. In diesem Zusammenhang scheidet jede Haftung der Filiago aus.

 

7. Zum Zwecke der Kreditprüfung kooperiert Filiago mit verschiedenen Anbietern, die Filiago die in ihren Datenbanken zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben. Zur Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

 

§ 9 Haftung

1. Außerhalb zwingender gesetzlicher Vorgaben (z.B. unbeschränkte Haftung für Personenschäden, Produkthaftung) haftet Filiago nur im Rahmen dieser Bedingungen.

 

2. Filiago haftet, soweit Schäden nicht auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruhen, nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen.

 

3. Soweit die zurechenbare Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet Filiago nur auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

 

4. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Kunde, z.B. durch Verletzung einer seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten (§ 5), den Schaden mit verursacht hat. Im Zweifel hat der Kunde einen entsprechenden Nachweis über die Erfüllung dieser Pflichten zu erbringen.

 

5. Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen, soweit Schäden aus Störungen und Ausfällen entstanden sind, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Filiago liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Fehler und Mängel an Produkten Dritter, welche von Filiago im Rahmen ihrer Leistungen bereitgestellt werden, zurückzuführen sind, es sei denn, der Fehler oder Mangel hätte vor Leistungserbringung durch Filiago erkannt werden müssen.

 

6. Die Haftung für Vermögensschäden, die im Rahmen der Erbringung von Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit entstanden sind, sowie alle sonstigen, leicht fahrlässig verursachten Vermögensschäden, ist auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden in Höhe von maximal EUR 12.500, - je Kunde begrenzt. Die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist auf EUR 10.000.000, - je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigt die Haftung aller Geschädigten eines Schadensereignisses diese Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

 

7. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet Filiago nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene und zumutbare Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere der täglichen Anfertigung von Sicherheitskopien aller Daten und Programme und der Pflichten und Obliegenheiten des Kunden aus § 4, vermeidbar gewesen wäre.

 

§ 10 Vertragslaufzeit/Kündigungsfristen

1. Die Mindestvertragslaufzeiten der Internet-Dienste und Breitband-Dienste ergeben sich aus den einzelnen Produktbeschreibungen unter www.filiago.de oder www.premium-netz.de. Bei einigen Produkttarifen kann der Kunde die Mindestvertragslaufzeiten bei der Anmeldung wählen.

 

2. Ein Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr oder länger wandelt sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch ein unbefristetes Vertragsverhältnis um, sofern der Kunde ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt. Solch ein unbefristeter Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende gekündigt werden.

 

3. Bei der Wahl eines Upgrades innerhalb einer Vertragslaufzeit endet die bisherige Vertragslaufzeit für den gewählten Tarif am Ende des Monats, in dem die Erklärung zum Wechsel in einen höheren Tarif erfolgt. Im darauffolgenden Monat beginnt die Mindestvertragslaufzeit für den neu gewählten Tarif gemäß der Produktbeschreibung unter www.filiago.de oder www.premium-netz.de.

 

4. Bei einem Upgrade in einen Tarif mit höherer Datenübertragungsgeschwindigkeit zu niedrigeren Kosten gelten die Bestimmungen aus §2 Punkt 6.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, der Geschäftssitz von Filiago.

 

2. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner zueinander gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

 

3. Verhandlungssprache ist deutsch.

 

4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.